Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?

René ⌂ @, Dienstag, 03.08.2021 (vor 1242 Tagen) @ Alfred

Es geht hier nicht um Wohnsitze sondern ums Melderecht. Deswegen: "Meine Frau ist mit alleiniger Wohnung in Rheinsberg registriert, ich mit alleiniger Wohnung in Berlin.
Mit Nebenwohnung sind wir nicht registriert.

Ich würde diese Meldung etwas schärfen. Wenn sich die Kommunen darauf verlassen, dass alle korrekt gemeldet sind, wäre die Steuer gerichtlich anfechtbar. Der Ehrliche wäre der Dumme.

Sie gehen von Annahmen aus, dass die Meldung der Wohnungen nicht ganz korrekt ist. Hier wäre zu fragen, ob die Wohnungen tatsächlich bezogen sind. Ehepartner müssen nicht zwingend eine gemeinsame Wohnung innehaben. Sie dürfen auch getrennte Modelle fahren und sich lediglich "besuchen". Das reine "Besuchen" ist kein Bezug der Wohnung, muss daher auch nicht gemeldet werden.


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