Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?

Rebell @, Samstag, 07.08.2021 (vor 1239 Tagen) @ Alfred

Eigentümer und Inhaber sind unterschiedliche Begriffe. ZWSt-steuerpflichtig ist immer der Inhaber.

Wo und wie ist diese Beschreibung denn falsch ??????????

Der Hinweis auf Bayern ist unsachlich und deplatziert.

Warum eigentlich deplatziert Bayern liegt in Deutschland - und in der Bundesrepublik Deutschland - weshalb ist denn diese Zweitwohnungssteuer nur Ländersache?

In keinem Bundesgesetz - so meine gemachte Erfahrung- existiert überhaupt der Begriff Zweitwohnungssteuer ??
Wenn es um Steuern geht, dann sollte man doch die Meinung vertreten, dass diese bundeseinheitlichen Regeln unterworfen sind?
Haben inzwischen doch die EU- Finanzminister das bemühen einheitliche Besteuerungsrechte als Ziel zu setzen!
Warum werden denn v. Bundesverfassungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht so manche rechtswidrigen Satzungen jüngst wiederholt verboten als Grundlage zur Besteuerung?

Das generelle Problem ist eben die nachprüfbare transparente Bemessungsgrundlage - wenn diese nicht tranparent und nicht nachprüfbar und deshalb schon rechtswidrig ist - dann sind eben auch weitere damit in Zusammenhang gebrachten Grundlagen nicht akzeptabel, da eben diese vielen Kommunalpolititischen Entscheidungen sogar das Grundgesetz missachten.
Verfehlte falsche kommunalpolitische Entscheidungen nun mit einer Besteuerung nachträglich zu korrigieren ist doch der falsche Ansatzpunkt ??
Womit ist denn eine Rechtfertigung dieser Steuer zu finden?
WEnn eben - dann bitteschön unter Beachtung des Grundgesetz, sowie freie Niederlassungsmöglichkeit und Wahrung des Wohneigentumsgesetzes!


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