Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?

Rebell @, Freitag, 06.08.2021 (vor 1427 Tagen) @ LE-Tegel

Heißt also, die gemeinsam gekauften hälftigen Wohnungsanteile müssten dem jeweils gemeldeten Wohnungsnutzer überschrieben werden. Richtig?

Es wird der Aufwand das Innehaben ob gemietet oder im Eigentum zugelassen zu besteuern, es gibt keine Vorschrift dazu eine Steuer zu erheben - es ist Sache der kommunalen Selbstverwaltung.

Was passiert aber dann?

WEr persönlich mit Erstwohnsitz gemeldet ist hat keinen Aufwand der besteuert werden kann-
Es geht um das Persönliche !

Es gibt ja dann immer noch den Ehemann/Ehefrau, welche sich in den anderen Wohnungen aufhalten können.

ja dann sind diese eben Besucher - das ist nicht zu verbieten

Die Tatsache, das es mal zwei Eigentümer gab ist ja bekannt.

Trifft zu, aber die Kommune hat dazu keine Möglichkeit es zu verhindern oder zu verbieten

Grüße LE-Tegel


In Bayern, das ist wohl ein ganz besonderes Land in Deutschland und Europa da gibt es die Geringverdienerregelung - dabei folgende Situation die Ihrer ähneln kännte:

Bei der Bayerischen CSU gibt es auch die meisten Maskenaffären
Der eine Partner verdient = ist jährl. Summe der positiven Einkünfte -= 20 000€ i Jahr- der zweite 150 000€ - solange denen die Wohnung gemeinsam im Grundbuch stehen müssen für diese Zweitwohnung Zweitwohnungssteuer zahlen -
Wird allerdings die Wohnung auf den Partner mit dem geringen Einkommen überschrieben mit Eintrag im Grundbuch - hat dieser die rechtliche Möglichkeit über die Geringverdiener Regelung seit 2014 - einen Antragzu stellen und die bezahlte Steuer muss zurückbezahlt werden - dabei ist allerdings die Antragsfrist zwischen 1.1.und 31.1. begrenzt - wer den Antrab am 2.2. abgibt hat die Frist versäumt
So ist es in Bayern - mehr dazu kann verfolgt werden www.buergenetzwerk-bayern.de


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion