Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?

Rebell @, Mittwoch, 04.08.2021 (vor 1241 Tagen) @ René

Ich würde diese Meldung etwas schärfen. Wenn sich die Kommunen darauf verlassen, dass alle korrekt gemeldet sind, wäre die Steuer gerichtlich anfechtbar. Der Ehrliche wäre der Dumme.

Ja exakt der ehrlich ist der Dumme - ABER juristisch sitzt eben die Kommune am längeren Hebel- der Knackpunkt hier ist eben das gemeinsame Eigentum - warum eigentlich in Berlin und am zweiten Ort ebenfalls Gemeinsames Eigentum?
Wegen eben dem gemeinsamen Eigentum wird wohl jede Kommune nicht verzichten .
Dazu sind viele Fälle bekannt - vor Gericht waren alle chancenlos


Sie gehen von Annahmen aus, dass die Meldung der Wohnungen nicht ganz korrekt ist. Hier wäre zu fragen, ob die Wohnungen tatsächlich bezogen sind. Ehepartner müssen nicht zwingend eine gemeinsame Wohnung innehaben. Sie dürfen auch getrennte Modelle fahren und sich lediglich "besuchen". Das reine "Besuchen" ist kein Bezug der Wohnung, muss daher auch nicht gemeldet werden.

Getrennte Modelle ja aber nicht jeweils Miteigentümer - jene Person welch mit Erstwohnsitz gemeldet ist zahlt keine ABER der Miteigentümer hätte ja die Nutzungsmöglichkeit da er als Miteigentümer im Grundbuch steht.

Steht eben nur einer im Grundbuch dann ist es über eine Besucherregelung nicht möglich eine Zwst zu fordern - es gäbe ja keine Grundlage

Der Aufwand des Inhabers kann - muss allerdings nicht - besteuert werden, das liegt eben im Ermessen der komunalen Selbstverwaltung - freiwillig kann die Kommune welche eine Satzung zur Zwst beschlossen hat - nicht verzichten.

Der Skanal ist eben die nicht juristisch verfolgte falsche Erstwohnsitzanmeldung - damit entfällt zwar eine Zweitwohnugnssteuer - ABER im KFAG steht ohne wenn und ABEr der Komune oft ohne jeglichen Verwaltungsaufwand mehr Einnahmen zu wie die Zwst bringt.
IM Grunde müsste bei solcher Duldung der Bürgermeister mit einer Mindeststrafe - wegen Missbrauch des Meldegesetzes mindesten soviel bezahlen müssen wie jener Bürger der sich widerrechtlich zur Umgehung der Zwst 50 000 € Strafe zahlen befürchten!!!


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