Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?

Rebell @, Samstag, 07.08.2021 (vor 1238 Tagen) @ LE-Tegel

> Hallo an alle,


diese Nebenschauplätze zu meiner Frage sind für mich nicht zielführend. Ich hatte angenommen, in diesem Forum sachliche Antworten zu meiner Frage zu bekommen.

Ihre Kritik ist nicht ganz angeracht, denn es ist alles verwirrend denn diesen Kommunen geht es nur noch ums Geld
Wenn Sie innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben und auch bewohnen, so kann nur eine Wohnung Ihr Hauptwohnung sein, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. ... Von Bedeutung sind hierbei nur Wohnungen, die im Inland, also innerhalb Deutschlands liegen.

Können Ehepaare getrennte Wohnsitze haben?
Auch wenn ein Paar in unterschiedlichen Wohnungen lebt, kann es bei der Steuererklärung das Ehegattensplitting anwenden - vorausgesetzt, es führt eine intakte Ehe. Bei intakter Ehe muss das Finanzamt den Splittingtarif akzeptieren, auch wenn beide Partner räumlich getrennt leben
Diesbzgl. gilt das Melderechtsrahmengesetz. Entscheidend ist die Vorschrift des § 12, die wörtlich wie folgt lautet:
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Der Einwohner hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche Wohnung nach den Absätzen 2 und 3 seine Hauptwohnung ist.
Haupt- und Zweitwohnsitz: Das sind die Unterschiede
Gemäß § 21 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (kurz: BMG) gilt die Wohnung als Hauptwohnsitz, in der sich der Mieter überwiegend – also mehr als die Hälfte des Jahres aufhält. Der Zweitwohnsitz ist demzufolge jede Wohnstätte, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird.

Bisher weiß ich, dass man als Miteigentümer zur Zweitw-St. herangezogen werden kann.

es liegt überwiegend im Ermessen der Kommune.Wenn z.B. ein Parteifreund aus irgendeiner anderen Kommune einen wirkliche zweitwohnungssteuerbescheid zugestellt bekommt und sich an den betreffenden Kollegen wendet- hat dieser die Möglichkeit diesen aufzuheben und einen neuen Bescheid der 50 % niederige ausfällt wie der erste.

Sich dagegen zu wehren ist gerichtlich möglich jedoch aufwändig, und teuer?

Ja das haben Sie scheinbar schon erkannt.

Die Alternative wäre, die Überschreibung der eigenen Hälfte an die Ehefrau, richtig?

Ja das trifft zu - aber damit ist Rheinsberg sofern dort auch ein Zwst gefordert wieder z.T. dran

Dagegen spricht zumindest in Rheinsberg, dass auch der Ehemann in der Nachbarwohnung zur Zweitw-St. herangezogen wird, obwohl er dort nicht gemeldet ist.Seine Ehefrau aber schon, Klage dagegen läuft.

Sie haben es richtig erkannt - sind Sie doch bitte so nett und informieren Sie hier im Forum wie eben die Entscheidung ausgefallen sei.
Das kann allerdings Jahre dauern - viel Wenn Sie innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben und auch bewohnen, so kann nur eine Wohnung Ihr Hauptwohnung sein, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. ... Von Bedeutung sind hierbei nur Wohnungen, die im Inland, also innerhalb Deutschlands liegen.

Können Ehepaare getrennte Wohnsitze haben?
Auch wenn ein Paar in unterschiedlichen Wohnungen lebt, kann es bei der Steuererklärung das Ehegattensplitting anwenden - vorausgesetzt, es führt eine intakte Ehe. Bei intakter Ehe muss das Finanzamt den Splittingtarif akzeptieren, auch wenn beide Partner räumlich getrennt leben
Diesbzgl. gilt das Melderechtsrahmengesetz. Entscheidend ist die Vorschrift des § 12, die wörtlich wie folgt lautet:
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Der Einwohner hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche Wohnung nach den Absätzen 2 und 3 seine Hauptwohnung ist.
Haupt- und Zweitwohnsitz: Das sind die Unterschiede
Gemäß § 21 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (kurz: BMG) gilt die Wohnung als Hauptwohnsitz, in der sich der Mieter überwiegend – also mehr als die Hälfte des Jahres aufhält. Der Zweitwohnsitz ist demzufolge jede Wohnstätte, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird.
Geduld ist hier schon erforderlich - Bedenken sind angebracht Rechtsstaat bzw. Ländererchte unterscheiden sich vom Bundesrecht - dort gibt es keine Zweitwohnungssteuerrechte!
Schnellere Lösung wäre: Ehevertragsauflösung einleiten dann hätte jeder seine Hauptwohnung - setzt dann voraus getrennte Steuerveranlagung !


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