Heikendorf (S-H): Neuberechnung auf Basis von Bodenrichtwerten

armerschlucker @, Samstag, 15.01.2022 (vor 1199 Tagen) @ Rebell

Vielen Dank für die beiden hilfreichen Reaktionen.

Grundsätzlich möchte ich einmal folgendes bemerken: Wenn zahlreiche von behördlichen Entscheidungen Betroffene sich eher grummelnd zurückziehen statt den Klageweg zu beschreiten, so ist das nicht einfach als "Mangel an Mumm" oder eine ähnlich despektierlich unterstellte Charaktereigenschaft anzusehen, sondern kann sehr wohl ein Zeichen von Intelligenz sein. Es bedarf nämlich einer nicht zu unterschätzenden juristischen Vorbildung, um - außer in völlig klaren Fällen von Fehlerhaftigkeit - auch nur entfernt die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Widerspruchverfahrens, damit aber auch das finanzielle Risiko eines solchen einschätzen zu können.

Daß es klüger sein kann, nach Prüfung der vorliegenden Informationen und Argumentationen auf einen theoretisch möglichen Rechtsweg zu verzichten, ist dann eher einer realistischen Einschätzung der eigenen Kompetenz bezüglich juristischer Denkweisen geschuldet als einem Mangel an "Mut, die Sache durchzuziehen". Ein Normalbürger, der im Laufe seines Lebens allenfalls peripher einmal juristischen Rat benötigte, verhält sich da sicherlich - und klugerweise - anders als einer, der schon häufig Erfahrungen mit gerichtlichen Auseinandersetzungen gesammelt hat, gerade wenn es - wie hier - nicht mal eben um einen Streitfall mit einem Nachbarn oder einem privaten Betrieb geht. Selbstverständlich haben sich Gemeinden im Vorwege ihrer Satzungen juristisch abgesichert, und ebenso selbstverständlich kann eine solche Absicherung eventuell auch wieder ausgehebelt werden. Dafür bedarf es aber der Einschaltung von erfahrenen Anwälten, und das Internet ist voll von solchen, die ihre Dienste dazu anbieten. Warum wohl? (Na also.)

Den Anfang macht immer das Einreichen eines Widerspruchs. Schon da geht es los. Ich lese (und dachte das auch immer), daß dieses erst einmal eine kostenlose Angelegenheit und vor allem die Monatsfrist zur Wahrung weiterer Schritte einzuhalten sei. Dann gibt es aber auch Internetmeldungen, nach denen die Gemeinde für die gründliche Untersuchung des Widerspruchs Kosten abrechnen kann (in welcher Höhe?, nach welchen Kriterien?, und stimmt das überhaupt?).

Überdies steht überall, daß ein Widerspruch, der irgendeine Chance auf Erfolg haben soll, begründet werden muß. Und die immer wieder als Beispiel angeführten festgestellten Verfahrensfehler o.ä. liegen natürlich nicht vor, wenn sich eine Gemeinde formal korrekt an ihre zuvor beschlossene Satzung gehalten hat. Also kann dann ein Widerspruch nur gegen die Grundlage selbst, nicht aber an den individuellen Fall geknüpft werden - und schon wird es für den juristischen Laien schwierig, hier wirklich den wunden Punkt in für Juristen einleuchtender Weise zu benennen. Ich glaube nicht, daß die deutlich gespürte Empörung über das, was hier gerade stattfindet, unbegründet ist. Man braucht aber in dieser Sache bereits vor dem Einreichen des Widerspruchs professionellen Rat.

Nun sehe ich mir den Beschluß vom 19. 5. 2021 des BVerwG (9 C 2.20) an. Da geht es bei der Zweitwohnung offenbar um ein Gartenhaus (und nicht, wie man es als den weit überwiegenden Fall ansehen würde, um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder gar um ein Wohnhaus). Die entscheidende Formulierung lautet:

"Die Schätzung einer üblichen Miete allein anhand des Bodenwerts des Wohngrundstücks ist mit dem Gebot gleichheitsgerechter Besteuerung des Aufwands für das Innehaben einer Zweitwohnung nicht vereinbar."

Bei der Satzung der Gemeinde Heikendorf fließt bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer aber nicht allein der Bodenwert ein, sondern auch die Wohnfläche und das Baujahr des Gebäudes, sogar in sehr transparenter Weise. Wie soll ich mich bei einer Widerspruchsbegründung auf ein Urteil beziehen, bei dem ich bereits als Nichtjurist erkenne, daß es von einer anderen Sachlage handelt? Und ob daraus dennoch eine Begründung erfolgversprechend ableitbar ist, verlangt von mir wieder genau das juristische Einschätzungsvermögen, das mir eben nicht zur Verfügung steht.

Weder genaues Lesen noch Zivilcourage sind mir fremd - ganz im Gegenteil. Ein Jurist bin ich (ich möchte sogar boshaft sagen: wie man gerade daran sieht!) allerdings nicht. Vielleicht dient dieses Forum jedoch in erster Linie der gegenseitigen Information über das, was gegenüber Zweitwohnungsbesitzern an verschiedenen Orten unternommen wird.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion