Heikendorf (S-H): Neuberechnung auf Basis von Bodenrichtwerten

Jst123, Samstag, 12.02.2022 (vor 1171 Tagen) @ Rebell

Lieber Eigentümer aus Heikendorf,

einige Seiten weiter blättern. Da ist meine Geschichte vom Schönberger Strand.

Zwischenzeitlich klage ich gegen das Amt Probstei:

Hier das wesentliche, was auch das Klagegericht schon selber ein/zwei Jahre vorher verkündet hat:

"Da es sich bei der Zwst um eine Aufwandsteuer handelt, muss der Ersatzmaßstab für die Bemessungsgrundlage der Zwst den Aufwand abbilden, den der Zweitwohnsitzinhaber aufwendet, um die Zweitwohnung halten. Zwar muss dieser Aufwand nicht exakt getroffen werden, er muss jedoch zumindest wahrscheinlich sein."

Dieses Urteil war Grund für eine Neuordnung der Zwst-Satzungen.

da mein tatsächlicher Aufwand für die Wohnung nur ca .1/7 der von der Gemeinde Schönberg festgesetzten Bemessungsgrundlage beträgt und die Gemeinde mit irgendwelchen fantasievollen Berechnungen über den Bodenwert mit 28.771,20 Aufwand für die Wohnung total daneben liegt, bin ich gespannt , wie nun der Richter reagiert.
(klar, je höher die Bemessungsgrundlage , desto höher die Zwst.)

Selbst eine hypothetische Miete kann für diese Wohnung in dieser Größenordnung nie und nimmer erzielt werden.

Ich empfehle auch Ihnen , ein grosses Anwaltsbüro in Kiel aufzusuchen.


Ergänzung : Ein Widerspruch ist absolut ohne Kosten verbunden, wenn Sie kein Anwaltsbüro beauftragen.
Von dem Amt Probstei erhalten Sie eine 8-seitige kostenlose (Standart-) Widerspruchspruchs- entscheidung. Zu 99 % führt das Amt da Erläuterungen auf , gegen die Sie gar nicht Widerspruch eingelegt haben und überhaupt nicht anzweifeln .
Nur in einem Satz schriebt das Amt , dass dem Amt nicht zuzumuten ist , den tatsächlichen Aufwand zu ermitteln ( Aufwand Grundsteuer und Wohngeld ist aufwendig zu ermitteln. Ich brauche dafür nur eine Minute ) . Daher wird der Widerspruch (mutmaßlich wegen Unfähigkeit/Faulheit?) abgelehnt.


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