Heikendorf (S-H): Neuberechnung auf Basis von Bodenrichtwerten
Vielen Dank für die beiden hilfreichen Reaktionen.
Grundsätzlich möchte ich einmal folgendes bemerken: Wenn zahlreiche von behördlichen Entscheidungen Betroffene sich eher grummelnd zurückziehen statt den Klageweg zu beschreiten, so ist das nicht einfach als "Mangel an Mumm" oder eine ähnlich despektierlich unterstellte Charaktereigenschaft anzusehen, sondern kann sehr wohl ein Zeichen von Intelligenz sein. Es bedarf nämlich einer nicht zu unterschätzenden juristischen Vorbildung, um - außer in völlig klaren Fällen von Fehlerhaftigkeit - auch nur entfernt die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Widerspruchverfahrens, damit aber auch das finanzielle Risiko eines solchen einschätzen zu können.
Volle Zustimmung !
Daß es klüger sein kann, nach Prüfung der vorliegenden Informationen und Argumentationen auf einen theoretisch möglichen Rechtsweg zu verzichten, ist dann eher einer realistischen Einschätzung der eigenen Kompetenz bezüglich juristischer Denkweisen geschuldet als einem Mangel an "Mut, die Sache durchzuziehen".
Das ist eben der Knackpunkt - und darauf kann jede Behörde und Kommune bauen!
Ein Normalbürger, der im Laufe seines Lebens allenfalls peripher einmal juristischen Rat benötigte, verhält sich da sicherlich - und klugerweise - anders als einer, der schon häufig Erfahrungen mit gerichtlichen Auseinandersetzungen gesammelt hat, gerade wenn es - wie hier - nicht mal eben um einen Streitfall mit einem Nachbarn oder einem privaten Betrieb geht. Selbstverständlich haben sich Gemeinden im Vorwege ihrer Satzungen juristisch abgesichert, und ebenso selbstverständlich kann eine solche Absicherung eventuell auch wieder ausgehebelt werden. Dafür bedarf es aber der Einschaltung von erfahrenen Anwälten, und das Internet ist voll von solchen, die ihre Dienste dazu anbieten. Warum wohl? (Na also.
das täuscht denn ob nun Staat oder Kommune haben soviele Juristen - da kommt ein Normalbürger -selbst ein Fachanwalt - wenn im falschen FAch sich befindet unter die Räder
Den Anfang macht immer das Einreichen eines Widerspruchs. Schon da geht es los. Ich lese (und dachte das auch immer), daß dieses erst einmal eine kostenlose Angelegenheit und vor allem die Monatsfrist zur Wahrung weiterer Schritte einzuhalten sei. Dann gibt es aber auch Internetmeldungen, nach denen die Gemeinde für die gründliche Untersuchung des Widerspruchs Kosten abrechnen kann (in welcher Höhe?, nach welchen Kriterien?, und stimmt das überhaupt?)
Den Kommunen stehen massenhaft Fachanwälte zur Verfügung über Gemeinde-Gruppen- Rechtschutzversicherungen sind diese im Vorteil Eigenanteil 250 € egal wie streitwert
Überdies steht überall, daß ein Widerspruch, der irgendeine Chance auf Erfolg haben soll, begründet werden muß. Und die immer wieder als Beispiel angeführten festgestellten Verfahrensfehler o.ä. liegen natürlich nicht vor, wenn sich eine Gemeinde formal korrekt an ihre zuvor beschlossene Satzung gehalten hat.
Vollkommen daneben - diese Vielen Gemeinden arbeiten mit allerlei Trickserei und die Fachwälte besorgen den REst - es wird gelogen und verdreht, das traut sich ein ehrlicher Steuerzahler gar nicht zu - da werden Az-Verfahren angeführt welche noch nie rechtskräftig geworden sind!
Also kann dann ein Widerspruch nur gegen die Grundlage selbst, nicht aber an den individuellen Fall geknüpft werden - und schon wird es für den juristischen Laien schwierig, hier wirklich den wunden Punkt in für Juristen einleuchtender Weise zu benennen. Ich glaube nicht, daß die deutlich gespürte Empörung über das, was hier gerade stattfindet, unbegründet ist. Man braucht aber in dieser Sache bereits vor dem Einreichen des Widerspruchs professionellen Rat.
oder man hat Erfahrung gesammelt.
Nun sehe ich mir den Beschluß vom 19. 5. 2021 des BVerwG (9 C 2.20) an. Da geht es bei der Zweitwohnung offenbar um ein Gartenhaus (und nicht, wie man es als den weit überwiegenden Fall ansehen würde, um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder gar um ein Wohnhaus). Die entscheidende Formulierung lautet:
Die ist wohl richtig und unmissverständlich allgemein gültig
"Die Schätzung einer üblichen Miete allein anhand des Bodenwerts des Wohngrundstücks ist mit dem Gebot gleichheitsgerechter Besteuerung des Aufwands für das Innehaben einer Zweitwohnung nicht vereinbar."
Exakt ist dieses Urteil wohl begründet das hat auch der Eigenheimerverband in einem Gutachten so festgestellt - ohne dieses Urteil - und die Betroffenen aufgefordert bzw. empfohlen Widerspruch einzulegen.
Bei der Satzung der Gemeinde Heikendorf fließt bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer aber nicht allein der Bodenwert ein, sondern auch die Wohnfläche und das Baujahr des Gebäudes, sogar in sehr transparenter Weise.
Exakt das ist eben der Knackpunkt bei der Zweitwohnungssteuer hat der Gesetzgeber zugelassen den Aufwand zu besteuern -aber diesen nachzuweisen ist eben das Grundproblem bei einer im Eigentum befindlichen selbstgenutzen Zweitwohnung!! Der Bodenrichtwert und auch die Wohnfläche hat doch nicht als Aufwand zu gelten- das ist eben bei einer Vermögensabgaabe von Bedeutung - jedoch nicht als Aufwand - die Wohnung ist bezahlt- damit erstreckt sich Aufwand auf die laufenden Kosten - Miete fällt weg!
Wer allerdings eine solche Wohnung kauft und bezahlte - lässt diese ungenutzt- und bezeichnet dies als Kapitalanlage ist eine Zweitwohnungssteuer zu erheben verboten. Der Eigentümer muss nur den Nichtverbrauch von Strom und Wasser mit Null Verbrauch nachweisen - kann die Kommune dabei keine Zwst erehben!
Wie soll ich mich bei einer Widerspruchsbegründung auf ein Urteil beziehen, bei dem ich bereits als Nichtjurist erkenne, daß es von einer anderen Sachlage handelt? Und ob daraus dennoch eine Begründung erfolgversprechend ableitbar ist, verlangt von mir wieder genau das juristische Einschätzungsvermögen, das mir eben nicht zur Verfügung steht.
Der Wunde Punkt sind oft "schräge" Juristen - diese wollen den eigenen Mandaten oft in eine Falle laufen lassen - um dabei auch von der Kommune Aufträge zu erhalten.Dem Juristen sind die Gebühren gesichert ob der Streit gewonnen oder verloren- dazu kommt dann die Kosten des Juristen der Gemeinde und diese sind wesentlich höher wie die Gerichtskosten - diese sind sehr moderat!
Weder genaues Lesen noch Zivilcourage sind mir fremd - ganz im Gegenteil. Ein Jurist bin ich (ich möchte sogar boshaft sagen: wie man gerade daran sieht!) allerdings nicht. Vielleicht dient dieses Forum jedoch in erster Linie der gegenseitigen Information über das, was gegenüber Zweitwohnungsbesitzern an verschiedenen Orten unternommen wird.
Das vermisse ich hier im Forum- da wollen alle einen Hinweis - was diese danach daraus gemacht haben - bleibt offen - keine Erfolgsmeldung !! Eher wird ein Beitrag gelöscht
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armerschlucker,
13.01.2022
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Rebell,
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- Heikendorf (S-H): Neuberechnung auf Basis von Bodenrichtwerten - René, 19.01.2022
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Jst123,
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