Heikendorf (S-H): Neuberechnung auf Basis von Bodenrichtwerten

Rebell @, Freitag, 14.01.2022 (vor 805 Tagen) @ armerschlucker

In Heikendorf wurde 2016 eine Zweitwohnungssteuer eingeführt, mit dem Einheitswert 1964 als Grundlage. Diese wurde in den folgenden 5 Jahren jährlich erhöht und war 2021 um über 21,4% höher als bei ihrer Einführung.

Warum soll den eine Gemeinde auf solche erhöhten Einnahmen verzichten?


Jetzt hat Heikendorf die Bescheide für 2022 verschickt. Da die frühere Berechnung als nicht verfassungskonform änderungsbedürftig war, wurde die Berechnungsmethode verändert. Jetzt sind der sog. Bodenrichtwert (der immer wieder durch eine Kommission aktualisiert werden wird), die Wohnfläche sowie ein weiterer Multiplikationsfaktor maßgeblich.

Solange diese von der Steuer betroffenen sich nicht zur Wehr setzen haben diese Kommunen doch Recht- Geld stinkt nicht egal wie es erhascht wird

Ergebnis: Laut Bescheid erhöht sich die Steuer von 2021 mit Jahresbeginn 2022 um 23,3%, also fast um ein Viertel.

Die Erhöhung ist hier nicht das eigentliche Problem- wenn eben eine Satzung rechtswidrige Element enthält und dagegen nichts unternommen wird kann die Kommune sich ruhig zurücklehnen und freuen.


Im Jahr 2021 betrug der Bodenrichtwert (Wert von 1qm Boden) für mich €300. Im Jahr 2022 beträgt er plötzlich €370.

Ja beim bayerischen Verwaltungsgericht heißt es wohl: wenn die Betroffenen nur gegen die Erhöhungen klagen - darf auch Vergleich angestellt werden - denn nur wegen der Höhe zu klagen ist abzulehnen, da es eben keine erdrosselnde Wirkung sei.

Tolle Berechnungsmethode und prima Kommissionsarbeit!

Das sind eben Ergebnisse von Kommunalverbänden - diese wollen den Kommunen zeigen wie man zu mehr Einnahmen aus der Zwst kommen kann

Aus dem Rathaus Heikendorf wurde mir mitgeteilt, daß durch den jetzt offenbar landesweit zugrundegelegten Bodenrichtwert andere Zweitwohnungsbesitzer in S-H eine Erhöhung um 50% oder sogar 100% hätten.

Das trifft offenbar zu ABER mit diesen Bodenrichtwerten bestehen sehr aussichtsreiche Klagemöglichkeiten - denn damit wäre nicht der Aufwand sondern das Vernögen besteuert und noch ist die Vermögenssteuer in Deutschland keine gesetzliche Grundlage

Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, daß vorgesehen sei, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Änderung der Grundsteuerberechnung in ca. 1 Jahr nach sehr ähnlichem Muster vorzunehmen.

Das erhoffen sich alle Kommunalvertreter -aber auch diese Sache kann und muss wieder von Gerichten gekippt werden.

Link zur offiziellen Seite mit der Berechnung der Zweitwohnsitzsteuer in Heikendorf

Ist mir ausreichend bekannt
Empfehlung bzw. Aufruf fristgerecht Widerspruch und Klage erheben um diesem Unfug auuch mal sich zur Wehr setzen.
FAkt ist eben: Die allermeisten Betroffenen von der Zwst meckern ärgern sich - ABER nur ein paar "dümmliche" sind bereit zu einer Klage und alle übrigen können sich freuen wenn jemand unseriöse rechtswidrige Satzung zu Fall gebracht hat.
Vom Bundesverwaltungsgericht gibt es dazu bereits eine deutliche Absage an die Bodenrichtwertergänzug als Bemessungsgrundlage !!
Werde gelgentlich Hier Hinweis hinterlassen!!


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