Heikendorf (S-H): Neuberechnung auf Basis von Bodenrichtwerten

Jst123, Sonntag, 13.02.2022 (vor 1048 Tagen) @ Rebell

Ein großes Anwaltsbüro bitte über die Anwaltskammer suchen. Das erste gefundene Anwaltsbüro wäre in Interessenkonflikt geraten (Das muss man klären). Das zweite Anwaltsbüro hat allein 2 Anwälte, die nur Verwaltungsrecht bearbeiten.
Das Anwaltsbüro hat ich auch schon für das Widerspruchsverfahren eingeschaltet, daher kostenpflichtig. Wenn ich dann beim Heikendorfer lese, dass man ihm begründet, dass andere bis 100% mehr zahlen müssen, dann ist dieses keine gerichtlich standhafte Begründung.

Es ist nur schade, dass viele einen Rückziehen machen und die Zwst bezahlen.
(Gut, diese Leute haben ihr Geld verloren und sie stärken die Gemeinde)

Klar ,der Anwalt kostet viel Geld. Ich werde aber für mich allein kämpfen.


Die Gemeinden haben für neue Satzungen tausende Euros an Juristen bezahlt, müssen Streitkosten übernehmen, Eintreibungskosten und verärgern den Zweitwohnungsbesitzer (darüber denken die nicht nach - hat eben Konsequenzen gegen die Gemeinde und auch gegen die Unternehmer im Ort - ich möchte mit dieser Gemeinde nichts mehr zu tun haben- ich kann es mir ja aussuchen, wo ich mein Geld lasse)

So fragt man sich, ob sich die Zwst so betrachtet überhaupt für eine Gemeinde lohnt.


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