Heikendorf (S-H): Neuberechnung auf Basis von Bodenrichtwerten

Rebell @, Freitag, 14.01.2022 (vor 506 Tagen) @ Rebell

Vom Bundesverwaltungsgericht gibt es dazu bereits eine deutliche Absage an die Bodenrichtwertergänzug als Bemessungsgrundlage !!

WEr nicht klagt hat schon verloren

Werde gelgentlich Hier Hinweis hinterlassen!!

Hier ist der Hinweis:
Leitsatz:
Die Schätzung einer üblichen Miete allein anhand des Bodenwerts des Wohngrundstücks ist mit dem Gebot gleichheitsgerechter Besteuerung des Aufwands für das Innehaben einer Zweitwohnung nicht vereinbar.
· Rechtsquellen
·
· Zitiervorschlag
Beschluss
BVerwG 9 C 2.20
· VG Dresden - 30.10.2018 - AZ: VG 2 K 938/18
· OVG Bautzen - 10.09.2019 - AZ: OVG 4 A 1403/18


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