Heikendorf (S-H): Neuberechnung auf Basis von Bodenrichtwerten

Rebell @, Montag, 14.02.2022 (vor 1169 Tagen) @ Jst123

Es ist nur schade, dass viele einen Rückziehen machen und die Zwst bezahlen.
(Gut, diese Leute haben ihr Geld verloren und sie stärken die Gemeinde)

ja das ist einfach sooo


Klar ,der Anwalt kostet viel Geld. Ich werde aber für mich allein kämpfen.

Dazu bedarf es auch etwas Glück und Fingerspitzengefühl den richigen Anwalt zu finden, denn den allermeisten Anwälten sind eben diese Streitwerte einfach zu niedrig - denn diese sind in der Regel- hauptsächlich im Verwaltungsrecht- und es nüsste einfach viel Aufwand betrieben werden - aber dafür wenig Geld! Die Zwst sooo komplex und nach dem Willen der Landesregierung -

Beschämend dazu ist, dass eben diese Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer gar nicht angerechnet werden - bei der Bewertung der Finanzkraft einer Kommune - wenn es um Grundlagen geht zum kommunalen Finanzausgleich- - auch aus diesem Grunde lohnt sich der Aufwand - und auf diese inzwischen von der breiten Bevölkerung unerwüschen Bürger mit Zweitwohnsitz - will und kann niemand mehr als diese Steuer möglichst erhöht betrachten.


Die Gemeinden haben für neue Satzungen tausende Euros an Juristen bezahlt, müssen Streitkosten übernehmen, Eintreibungskosten und verärgern den Zweitwohnungsbesitzer (darüber denken die nicht nach - hat eben Konsequenzen gegen die Gemeinde und auch gegen die Unternehmer im Ort - ich möchte mit dieser Gemeinde nichts mehr zu tun haben- ich kann es mir ja aussuchen, wo ich mein Geld lasse)

Das trifft leider nicht zu, denn beim Gemeindetag sitzen Juristen- die beraten in der Regel die Kommunen bei der Ausarbeitung von Satzungen - diese sind für Kommunen in der Regel kostenlos - wenn eben 150 Kommunen diese Satzungen anwenden - ne tolle Sache- obwohl schon von anfang an juristisch nicht haltbar - wenn niemand klagt - toll!


So fragt man sich, ob sich die Zwst so betrachtet überhaupt für eine Gemeinde lohnt.

Ja es lohnt sich immer - es besteht die Möglichekeit uferlos zu erhöhen auch Verdoppelungen sind fast ohne Wiederspruch möglich und angebracht!
Bei Klagen von Betroffenen schalten diese Kommunen Fachanwälte ein - die Kosten übernimmt die Kommunale Rechtschutzversicherung - pro Streitfall zahlt die Kommune nu einen Eigenanteil in Höhe von 250 €!


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