Heikendorf (S-H): Neuberechnung auf Basis von Bodenrichtwerten

Rebell @, Sonntag, 13.02.2022 (vor 1048 Tagen) @ Jst123

"Da es sich bei der Zwst um eine Aufwandsteuer handelt, muss der Ersatzmaßstab für die Bemessungsgrundlage der Zwst den Aufwand abbilden, den der Zweitwohnsitzinhaber aufwendet, um die Zweitwohnung halten. Zwar muss dieser Aufwand nicht exakt getroffen werden, er muss jedoch zumindest wahrscheinlich sein."

Danke und Gratulation für diese Beitrag - es kommt eigentlich hier in diesem Forum selten vor, dass jemand so deutlich von gemachten Erfahrungen schreibt.

da mein tatsächlicher Aufwand für die Wohnung nur ca .1/7 der von der Gemeinde Schönberg festgesetzten Bemessungsgrundlage beträgt und die Gemeinde mit irgendwelchen fantasievollen Berechnungen über den Bodenwert mit 28.771,20 Aufwand für die Wohnung total daneben liegt, bin ich gespannt , wie nun der Richter reagiert.
(klar, je höher die Bemessungsgrundlage , desto höher die Zwst.)

Es wird Zeit, dass eben Richter im Laufe der Zeit merken wie unseriös due Vorgehensweise zwischen Nordsee und Königsee diese Gemeindefürsten vorgehen. Es stecken eigentlich immer große Rechtsanwaltskanzleien dahinter - diese beraten bei der Ausarbeitung von Satzungen- damit bestehen immer wieder Möglichkeiten zum Klagen - und das ist eben der Gewinn dieser Kanzleien - Auftraggeber sind die Kommunalverbände!

Selbst eine hypothetische Miete kann für diese Wohnung in dieser Größenordnung nie und nimmer erzielt werden.

Volltreffer - der Aufwand den der Gesetzgeber zu besteuern zugestimmt hat , den gibt es bei der im Eigentum befindlichen Wohnung gar nicht - sondern mit der Entwicklung der Immobilienpreise ist es kein Aufwand sondern jährlich Wertsteigerung - verursacht durch Europäische Geldpolitik !!


Ich empfehle auch Ihnen , ein grosses Anwaltsbüro in Kiel aufzusuchen.

Aber Vorsicht bitte - keinesfalls eine Kanzlei welche überwiegend Kommunen als Mandanten bedient- da ist eben die Gefahr - da sitzt man in der Falle- denn Anwälte pfofitieren immer - deren Erlöse sind sicher ob gewonnen oder verloren für den Mandanten, die Kommunen können durch alle Instanzen klagen- da die günstige Rechtschutzversicherung alles bezahlt. Für einen Normalbürger gibt es keine Zusage zu einer Normenkontollklage von einr Versicherung aber die Gemeinden haben nur Vorteilen, wobei eben generelle Entscheidungen nur über NKK etwas erreicht werden kann.


Ergänzung : Ein Widerspruch ist absolut ohne Kosten verbunden, wenn Sie kein Anwaltsbüro beauftragen.

Die wenigsten Betroffenen wagen eine Widerspruch und auch keine Klage - das wissen die Kommunen und verhalten sich eben danach!!

Von dem Amt Probstei erhalten Sie eine 8-seitige kostenlose (Standart-) Widerspruchspruchs- entscheidung. Zu 99 % führt das Amt da Erläuterungen auf , gegen die Sie gar nicht Widerspruch eingelegt haben und überhaupt nicht anzweifeln .
Nur in einem Satz schriebt das Amt , dass dem Amt nicht zuzumuten ist , den tatsächlichen Aufwand zu ermitteln ( Aufwand Grundsteuer und Wohngeld ist aufwendig zu ermitteln. Ich brauche dafür nur eine Minute ) . Daher wird der Widerspruch (mutmaßlich wegen Unfähigkeit/Faulheit?) abgelehnt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion