Köln hat den Bogen überspannt

Peter @, Sonntag, 23.09.2007 (vor 6471 Tagen) @ Christian

Hallo Christian Du fleißiger Schreiber, ;-)

» Eine Anzeige habe ich mir auch schon manches Mal überlegt - weiß aber nicht, mit welchen §§ ich da kommen soll. Dummheit, Ignoranz usw. sind ja kein Straftatbestand.

Einer meiner früheren Prof's sagte immer: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." ;-)

Bei den Straftaten im Amte finde ich den § 357 StGB.
Mit "Verwirkung" ist gemeint, dass der Anspruch auf Strafe entsteht.
Schau mal hier in § 240 StGB. In Absatz 4 Nr. 3 findest Du einen eine besondere Ahndung bei Amsträgern.
Wenn die rechtswidrig vollstrecken kann gar eine Kreditgefährdung nach § 187 StGB in Frage kommen.
Schießt das Verwaltungsgericht quer ist eine mögliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB zu prüfen.

Will das hier aber jetzt nicht breittreten, da das noch ein laufendes Verfahren ist. Und die Aussichten sind bei der Rechtsbeugemafia auch nicht immer rosig. :-( Eine Krähe hackt der anderen selten ein Auge aus.

Will mir aber später nicht vorwerfen, es nicht gemacht zu haben. Was die Klage angeht, geht es bis vor das BVerfG.

» Natürlich wäre es interessant, zu erfahren, wie Du die Klage (nicht unbedingt den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs) aufgebaut hast und wie es weiter geht.

Sobald das VerwG entschieden hat, gibt es hier Input. Will die Klage und den Antrag auf Aussetzung wohl komplett verlinken, damit andere sich ermutigt fühlen und einen Leitfaden haben. :-)
Versuche der Zweitwohnungssteuer mit meiner Klage den Dolchstoß zu versetzen. Lehne mich dabei ganz eng an die Argumentation des BVerfG an.

» 80 Seiten, das klingt auf jeden Fall gewaltig - da muss ja eine Menge Substanz drin stecken.

Hab das Zeug zusammengetragen wie oben erwähnt. Das bedeutet schon mal zwei Sätze macht 40 Seiten. Hab sehr viel Beweismaterial angefügt, um der Steuerbehörde hier den Wind aus den Segeln zu nehmen und der Täuschung zu überführen, getreu dem Motto: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. :-D
Die haben glatt in allen Punkten die Unwahrheit gesagt und das ist gelinde ausgedrückt. :-(

Im Studium gab es für ne Sachverhaltquetsche immer ne schlechte Note. Für die Verwaltung scheint das ein taugliches Instrumentarium zu sein, um die Bürger zu entmutigen. In der Steuererklärung fordern sie uns auf die Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen abzugeben und dies auch zu unterschreiben. Sie selbst hingegen verdrehen die Sachverhalte und treten das Recht mit Füßen. :-(

Klageschriften werden immer in einer Spalte geschrieben. So hat der Richter Platz für Anmerkungen. Zudem erhält die Schrift Letter Ghothic 12 pt kein Kerning und 1,5 Zeilenabstand füllt dann auch schnell die Seiten.
Wichtig ist nicht rumzulabern, sondern auf den Punkt zu kommen und dabei sachlich zu argumentieren.

» Was den Nachtbriefkasten angeht: Wenn ein "Kunde" nicht in der Lage ist, seinen Brief ordentlich zu verstauen, sollte man das nicht dem VG anrechnen. Dafür können die nun (ausnahmsweise) wirklich nichts.

Der Brief, der hier rausschaut ist meiner. Als ich den eingeworfen hatte und überprüfen wollte, ob der sicher nach unten gefallen ist, ertastete ich ganz oben einen A4 Umschlag, zog ihn raus und traute meinen Augen nicht. :-(

Das darf doch wohl nicht sein. Da muss ne Kante sein, wo der drauf hängen blieb.

Dir ein dickes Lob für Deinen Einsatz hier im Forum. ;-)


Gruß aus dem Norden


Peter


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