Köln hat den Bogen überspannt

Peter @, Sonntag, 11.11.2007 (vor 6003 Tagen) @ Christian

» Auf jeden Fall ist es lächerlich, wenn manche Kommunen - und sogar Gerichte -, behaupten, das BVerfG habe entschieden, dass nur Eheleute betroffen seien.

Hallo Christian,

bezweifle, dass das lächerlich ist. ;-)

Denke, hier zeigt sich die verfassungsfeindliche Gesinnung der Verantwortlichen.

Einer davon ist Richter Ulrich Müller-Bernhardt.

Beschluss 21 L 1385/07

Hier geht es um den Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO (Antrag auf aufschiebende Wirkung).

Das PDF ist entsprechend mit Notizen versehen und ein Bild von Müller-Bernhardt ist dort auch verlinkt (Ansicht über Adobe Reader).

Hatte eigentlich nicht geglaubt, dass er sich auf dieses Niveau herablässt. Mit keinem Wort geht er auf den Begriff der Familie ein und unterdrückt diesen im ganzen Beschluss.
Ist das die vom Grundgesetz geforderet Unabhängigkeit der Richter, die sich nur dem Gesetz zu unterwerfen haben> Mitnichten!

Da mein Bruder bereits aus Köln verzogen ist, geht es nur um 250,- €. Müller-Bernhardt meint wohl, das es da wohl nicht lohne, den Rechtsweg zu beschreiten und versucht hier zu entmutigen und Fakten zu schaffen. Dabei irrt er aber gewaltig.

Bei ner Grundrechtsverletzung ist der Rechtsweg zum BVerfG frei, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.
Bin nun gespannt auf das Hauptverfahren. Dieses Verfahren bringen wir aus Prinzip bis vor das BVerfG, koste es was es wolle.

Das nutzt auch diesem Forum und allen Hilfesuchenden. ;-)


Gruß Peter


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