Köln hat den Bogen überspannt

Alfred @, Mittwoch, 09.12.2009 (vor 5663 Tagen) @ Ex-Student

Die Verwaltung soll sich an ihre eigene Satzung halten und nach § 15 Abs. 3 verfahren.

Ergibt sich aus den Ermittlungen des Kassen- und Steueramtes, dass eine mit Nebenwohnung gemeldete Person die Nebenwohnung nicht mehr innehat, teilt das Kassen- und Steueramt dies der in Absatz 1 genannten Stelle zwecks Berichtigung des Melderegisters mit. Die Mitteilungen nach Satz 1 dürfen nicht zur Grundlage von ordnungswidrigkeitsrechtlichen Maßnahmen wegen der Verletzung von Meldepflichten gemacht werden.

Alle Unterlagen für dieses Ergebnis hat das Kassen- und Steueramt ja. Das solltest Du ihnen schreiben und es dann in Ruhe auf ein Verfahren ankommen lassen.


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