Köln hat den Bogen überspannt
Hallo Peter,
hat der sicher sehr verehrungswürdige Prof. nicht auch dazu gesagt, dass es nahezu unmöglich ist, einen Amtsträger strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen> Wenn überhaupt, erwischt man nur die kleinen Fische am untersten Ende der Nahrungskette. Die Haie kommen meist ungeschoren davon - im schlimmsten Fall schanzt man ihnen einen Posten in irgendeinem Aufsichtsrat o.ä. zu. Ich habe überhaupt kein Interesse, irgendeinen Verwaltungsangestellten der untersten Ebene vor den Kadi zu zerren für Dinge, die andere zu verantworten haben. Selbst Rainer Maria Joseph wäre mir dafür fast noch eine Nummer zu klein, obwohl man ihm sicherlich bereits persönliche Verantwortung zurechnen muss.
Die von Dir genannten §§ hatte ich alle schon in der Hand - und noch ein paar mehr. In meinen Augen zieht keiner.
§ 357: Wo bitte ist die Rechtswidrigkeit, wenn jemand auf der Grundlage einer gerichtlich (wenn auch falsch) bestätigten Satzung (= rechtlichen Norm) handelt>
§ 240: s. zu § 357.
§ 187: Den sehe ich hier überhaupt nicht (s. dazu auch zu § 357),
§ 339: Damit könnte man allenfalls die Stadträte und die Richter packen - aber einem Richter bei einer solchen Bagatellangelegenheit RECHTSBEUGUNG nachweisen zu wollen, ist in meinen Augen ein aussichtsloses Unterfangen.
Nein, ein Blick in das Strafgesetzbuch erweist sich hier als wenig hilfreich.
Natürlich bin ich davon überzeugt, dass die Kölner Satzung rechts-, sogar verfassungswidrig ist. Aber dazu brauche ich ein Gericht in NRW oder auf Bundesebene, das mir das bestätigt. Und erst wenn die Stadt Köln danach weiter an ihrer Satzung festhält und weiterhin rechtswidrig handelt, kann ich - vielleicht - zum Strafgesetzbuch greifen. Aber vermutlich mit dem gleichen Effekt wie oben beschrieben: Ich kriege nur die Kleinen zu fassen.
Dazu ein Beispiel aus der Praxis für die Praxis:
Das BVerfG hat 2005 zur Dortmunder Satzung entschieden, das die Satzung verfassungswidrig ist. Was hat Dormund daraufhin mit der Satzung gemacht> Sie geändert> Weit gefehlt. Die letzte Satzungsänderung datiert vom 30.11.1998! Was machen die Dienstaufsichtsbehörden> NICHTS! Wird irgendwann irgendjemand dafür zur Verantwortung gezogen> Ich glaube es nicht.
Wenn Du den Input zu Deinem Fall erst geben willst, wenn das VG Köln entschieden hast, dürfte es zu spät sein. Ganz besonders für Dich. Denn wenn Du Deine Klage falsch aufgebaut hast, was ich inzwischen fast befürchte, erlebst Du das Gleiche wie viele andere vorher auch: Die Stadt Köln bekommt Recht! Davon abgesehen: Sie bekommt vermutlich auch bei einer richtig aufgebauten Klage Recht. Das liegt am OVG NRW.
Aber eines ist sicher: Das Kölner Kassen- und Steueramt „täuscht“ niemanden, den es auf der Grundlage der Kölner Satzung zur Steuer veranlagt. Dass die Mitarbeiter Tatsachen und Rechtsgrundlagen, die m.E. offensichtlich sind, nicht erkennen, macht sie nicht der Täuschung schuldig. Außerdem befinden sie sich da in prominenter Gesellschaft (zB. 14. Senat des OVG NRW). Die „Sachverhaltquetsche“ liegt nicht bei den Mitarbeitern sondern in der Satzung selbst, die kurz gefasst, wohl unter Missachtung höchstrichterlicher Entscheidungen, nichts anderes besagt: „Wer in Köln mit Nebenwohnung gemeldet ist, ist Inhaber einer Zweitwohnung“. So steht es in der Satzung, so entscheidet (bisher) die NRW Verwaltungsgerichtsbarkeit. So krass sieht das auch der Bayer. VGH, der die (fast) gleiche, völlig gegenstandsferne Wirkung der Augsburger Satzung bestätigt: „Ist eine Wohnung melderechtlich als Nebenwohnung erfasst, handelt es sich mithin stets und uneingeschränkt um eine Zweitwohnung im steuerrechtlichen Sinn.“ Dem wäre nichts hinzuzufügen, wenn nicht … Die Landespolitik fördert oder billigt das Ganze oder nimmt es zumindest hin. Die Bundespolitik kann sich zurücklehnen: „Das ist Ländersache“.
Natürlich ist eine schlecht erzogene und schlecht ausgebildete Verwaltung keine gute Verwaltung, und man darf und muss von einem öffentlich Bediensteten erwarten, dass er seinen Verstand gebraucht und keinen Unsinn von sich gibt. Aber für Erziehung und Ausbildung ihrer Verwaltung sind andere verantwortlich. In Köln z.B,. ein Herr Schramma, seines Zeichens Oberbürgermeister dieser Stadt. Aber will man ernstlich erwarten, dass er wegen der ZWSt den Hut nehmen wird> Dazu hat man in Köln viel zu viel Lebensart.
Gruß in den Norden
Christian
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23.09.2007
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