Köln hat den Bogen überspannt

Peter @, Samstag, 10.11.2007 (vor 6251 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

hier also mal die Gründe, warum ich die Zweitwohnsteuersatzung Köln für nichtig erachte. Argumentiert habe ich ganz eng an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

Ehe und Familie stehen gleichberechtigt unter dem Schutz des Grundgesetzes.

Das Steuer- und Kassenamt Köln ging gar nicht auf die Argumentation ein und hatte nur einen lapidaren Satz über wie, dass man nun wohl grundsätzlichen Schutz begehre, der nicht gegeben sei.

Zumindest gibt's da objektiv wohl noch keine Textbausteine zu. :-D

Das Thema ist ein heißes Eisen, weil es diverse Fallkonstellationen ermöglicht (z. Bspl. allein erziehende Mutter, die ihr Kind während sie arbeitet oder studiert bei ihren Eltern lässt, wo sie auch gemeldet ist).

Stelle das Thema hiermit zur Diskussion. ;-)


Gruß Peter


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