Köln hat den Bogen überspannt

Christian @, Sonntag, 11.11.2007 (vor 6422 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,
die grundgesetzlich geschützte Entscheidung für eine gemeinsame Ehe- oder Familienwohnung enthält noch viele, bisher nicht entschiedene Fallkonstellationen, die den Kommunen weiterhin Probleme bescheren dürften. Auf jeden Fall ist es lächerlich, wenn manche Kommunen - und sogar Gerichte -, behaupten, das BVerfG habe entschieden, dass nur Eheleute betroffen seien.
Daraus ergibt sich allerdings eine noch viel weit reichendere Schlussfolgerung: Wenn es bei einer Aufwandsteuer nicht darauf ankommen darf, von wem der Aufwand erbracht wird, kann eine Zweitwohnungsteuer, die u.a. vom Personenstand des Aufwendenden abhängt, keine Aufwandsteuer mehr sein. Es dürfte sich dabei wohl eher um eine Personensteuer handeln.
Gruß
Christian


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