Köln hat den Bogen überspannt

Peter @, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6111 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo,

wollt euch mal wieder Mut machen. ;-)
Hatte doch analog zum Diskriminierungsverbot (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung) geklagt wegen Diskriminierung eines pflegenden Familienmitgliedes und der Familie. Dieses kann sich auch aufgrund des gültigen Melderechts nicht einfach ummelden, wie es Singles könnten um der Zweitwohnungssteuer zu entgehen. Ehe und Familie stehen gleichberechtigt unter dem Schutz des Grundgesetzes.

Hatte die Zwischenzeit genutzt und Kontakt zu dem netten, Dr. jur., mittlerweile Ruheständler aufgenommen, der erfolgreich die Verfassungsbeschwerde geführt hatte. Dieser bestätigte mich voll in meiner Sache und meinte vor dem BVerfG bekämen wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Recht.

Nun haben wir anwaltlich Zulassung zur Berufung beantragt. :-)

Das Verwaltungsgericht Köln unter dem Vorsitz der Richterin Barbara Wilhelm hat wie zuvor der vorsitzende Richter Müller Bernhardt das Grundrecht auf rechtliches Gehör objektiv mit Füßen getreten.
Genau dies eine Argument der Klage scheint so brisant für die Zweitwohnsteuersatzung zu sein, dass man dieses nicht hören will und daran vorbei urteilt. Seiten über Seiten wird man mit Müll zugeschmissen, der mit der Klage in gar keinem Zusammenhang steht.
Das Prinzip heißt eindeutig 'mürbe machen' und der nun nötige Anwaltszwang stünde wohl in keinem Verhältnis zum Streitwert, da mein Bruder Köln längst verlassen hat.
Nur dabei haben die sich gehörig verschätzt.
Wir ziehen das durch bis ganz oben. :-D

Gegen beiden Richter werde ich unter www.richterdatenbank.de öffentlich Anklage erheben.
Sehe dies als notwendige Zivilcourage an.


Dies mal so als Zwischenstand.


Gruß Peter


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