Nachtrag

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 30.03.2006 (vor 6694 Tagen) @ Yvonne Winkler

Zumindest für Sachsen -Anhalt stellt sich die Frage der eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht problematisch dar, weil im Meldegesetz bei der Frage des Wohnungsbegriffs (§ 8 MG LSA Mehrere Wohnungen)Lebenspartnerschaften den Verheirateten gleichgestellt werden. Da die Zweitwohnungssteuersatzung häufig auf dem melderechtlichen Wohnungsbegriff beruht, müsste man demzufolge die eingetragene Lebenspartnerschaft auch in dieser Satzung den Verheirateten gleichstellen. (Meine Ansicht)

Yvonne Winkler


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