News: Interview mit Thomas Weihermüller

Tilly, Montag, 29.05.2006 (vor 6514 Tagen) @ Fee

» So weit mir bekannt, haben bisher nur Meier/Juhre das 1. Lüneburger Urteil
» (vorläufiger Rechtsschutz) strittig beschrieben - und überzeugend war das
» nicht, ganz im Gegenteil. M. hat übrigens die ursprüngliche Essener
» Satzung auch für rechtmäßig gehalten, die wurde dann gleich insgesamt für
» nichtig erklärt.

Hallo Fee,
hast ja Recht, aber es scheint: TW beantwortet nur einfache Fragen.
Gruss
Tilly


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