News: Interview mit Thomas Weihermüller

Thomas Weihermüller @, Dresden, Mittwoch, 12.04.2006 (vor 6582 Tagen) @ Til

Hallo Til,

die Stadt Dresden stellt auf den melderechtlichen Wohnungsbegriff aus rein verfahrensökonomischen Gründen ab: So werden nämlich die meisten potentiellen Steuerfälle schon über die Meldebehörde erfaßt.

Außerdem war es ausdrücklicher Wille des Rates, nicht jeden stationären Wohnwagen oder jede kleine Gartenlaube - oder eben jedes klassische Wohnheim mit Gemeinschaftsdusche - als Zweitwohnung zu besteuern, sondern nur solche Räumlichkeiten, wie man sie auch klassisch als "Wohnung" ansieht. Also sind von denjenigen, die nach dem Melderecht einen Nebenwohnsitz in Dresden haben (müssten), nur diejenigen von der Steuer betroffen, die tatsächlich in einer "echten" Wohnung wohnen.

Das alles hat mit dem Lüneburger Urteil, das zum einen bisher nicht rechtskräftig und zum anderen in der juristischen Fachliteratur auch durchaus nicht unumstritten ist, rein gar nix zu tun.

Und um Ihre Argumentation - etwas ironisch überspitzt - aufzugreifen: Wer in einer "richtigen" Wohnung in Dresden wohnt und hier arbeitet oder studiert, sollte der nicht ehrlicherweise auch seinen Hauptwohnsitz in Dresden haben - statt daheim bei den Eltern in seinem ehemaligen Kinderzimmer >>

Viele Grüße -
Thomas Weihermüller

PS.: "Immer wieder" ist übrigens falsch. Ich habe das Thema bisher nur mit den Leuten von der "ad rem" erörtert ;-)


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