News: Interview mit Thomas Weihermüller

Fee @, Donnerstag, 25.05.2006 (vor 6547 Tagen) @ Thomas Weihermüller

» Hallo Til,
» Das alles hat mit dem Lüneburger Urteil, das zum einen bisher nicht
» rechtskräftig und zum anderen in der juristischen Fachliteratur auch
» durchaus nicht unumstritten ist, rein gar nix zu tun.


Hallo Thomas
So weit mir bekannt, haben bisher nur Meier/Juhre das 1. Lüneburger Urteil (vorläufiger Rechtsschutz) strittig beschrieben - und überzeugend war das nicht, ganz im Gegenteil. M. hat übrigens die ursprüngliche Essener Satzung auch für rechtmäßig gehalten, die wurde dann gleich insgesamt für nichtig erklärt.
Gruß
Fee


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