News: Interview mit Thomas Weihermüller

Thomas Weihermüller @, Dresden, Samstag, 08.04.2006 (vor 6587 Tagen) @ Bettina

Hallo Bettina,

der Spruch des Bundesverfassungsgerichtes schützt ausschließlich Eheleute. Sogenannte "eheähnliche" Lebensgemeinschaften zwischen Mann und Frau werden durch Artikel 6 Grundgesetz nicht besonders geschützt.

Insoweit besteht bei der geschilderten Konstellation nach der Dresdner Satzung Steuerpflicht. Auf die Eigentumsverhältnisse der Haupt- oder der Nebenwohnung kommt es dabei nicht an.

Viele Grüße

Thomas Weihermüller
Steueramt Dresden


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