News: Interview mit Thomas Weihermüller

Christian, Mittwoch, 10.05.2006 (vor 6653 Tagen) @ René

» Übrigens: Das unter vielen Studenten diskutierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg vom 28. Juli 2004 dürfte in Dresden keine Rolle spielen. Nach der § 3 der Dresdner Satzung kommt es für die Steuerpflicht in erster Linie auf die "melderechtlichen Verhältnisse" des Nebenwohners an - auch wenn dann für Nebenwohnungen, die den Anforderungen » in der Sächsischen Bauordnung nicht genügen, keine Steuer erhoben wird. Dem in Lüneburg entschiedenen Fall lag eine andere Konstellation zu Grunde.<<


Das hätte TW wohl gerne so, aber ich vermute, auch Dresden segelt mit seinem "Anknüpfen an die melderechtlichen Verhältnisse" weit an den vom BVerfG 1983 gestzten Maßstäben für eine ZWSt vorbei - wenn keine Erstwohnung (oder von mir aus auch Hauptwohnung) "innegehabt" wird, gibt es keine Zweitwohnungsteuer. Nur das Innehaben von mehr als einer Wohnung ist steuerbarer Aufwand im Sinne des ZWStRechts.

»Das BVerfG hat in seiner Urteilsbegründung folgendes
ausgeführt: Zum von Art. 6 Abs. 1 GG ...
» Plakativ vereinfacht übersetzt bedeutet dies: Wer die Zweitwohnungssteuer » nicht bezahlen kann, muß in die betreffende Stadt mit Hauptwohnung umziehen. Nur wer verheiratet ist, genießt insoweit den Grundrechtsschutz
aus Artikel 6 Grundgesetz.

Auch das hätte TW wohl gerne. Plakativ vereinfacht übersetzt, bedeutet das Urteil: Wer seine Lebens- und Wohnverhältnisse entsprechend familiärer (und nicht nur ehelicher) Bindungen gestaltet, steht unter dem besonderen Schutz des GG (Ehe und Familie)und darf nicht zu ZWSt herangezogen werden (das wäre doch mal was für Studenten - zumindest ein interessanter Versuch). Außerdem sollte er mal überlegen, ob er jetzt nicht eine "Personenstand"- und nicht mehr eine Aufwandsteuer erhebt.
Abgesehen davon, steht es Dresden natürlich frei, eine Nebenwohnungsteuer einzuführen, wenn sie sich denn rechtlich einwandfrei gestalten lässt - aber bitte nicht unter der Überschrift "Zweitwohnungsteuer".


» Mehreinnahmen von rund 2,4 Mio EUR - über höhere Schlüsselzuweisungen auf Grund einer höheren Einwohnerzahl - erreichen.<<


Diese Mehreinnahmen sind "Diebstahl" an anderen Gemeinden, die sich das offensichtlich gefallen lassen.

C.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion