News: Interview mit Thomas Weihermüller

Til, Dresden, Dienstag, 11.04.2006 (vor 6820 Tagen) @ Thomas Weihermüller

Hallo Herr Weihermüller!

Immer wieder lehnen sie, das noch nicht rechtskräftige Urteil aus Lüneburg mit der Begründung ab, dass es sich in Dresden um den melderechtlichen Wohnungsbegriff handelt. Weshalb wird in der Satzung dann explizit der bauliche Wohnungsbegriff nocheinmal definiert, wenn er doch nicht relevant ist> Die Steuer wird nur bei Zweitwohnsitzen erhoben die dem baurechtlichen Begriff der Wohnung entsprechen (Wohnheime ohne Bad in der Wohneinheit sind z.B. steuerfrei). Sollte diese Definition dann nicht auch für den Erstwohnsitz gelten> Ich will ja niemanden was unterstellen, aber ich habe das Gefühl, dass es bei der Verwendung des melderechtlichen Begriffes nur darum geht einen neuen Grund vorzuschieben um die Folgen von Lüneburg zu umgehen und erst ein neues Verfahren nötig zu machen.

Viele Grüße


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