Gedanken zum „Innehaben“

Bjoern @, Dienstag, 15.07.2008 (vor 6174 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

klar werden für meine Nebenwohnung Mittel verwendet. aber dies ist Aufwand zur Deckung des Grundbedürfnisses "Wohnen" ... und zwar der einzige von mir zur Deckung dieses Grundbedürfnisses getätigte.

dieser Aufwand darf laut BVerwG nicht Gegenstand einer Aufwandsteuer sein!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion