Gedanken zum „Innehaben“

Christian @, Dienstag, 15.07.2008 (vor 6174 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
Du wohnst doch schon - dieses Grundbedürfnis ist also gedeckt. Der Aufwand für eine Nebenwohnung (! sic) geht über dieses Grundbedürfnis hinaus.
Davon abgesehen wird die Auffassung des BVerwG wohl einer Prüfung durch das BVerfG nicht standhalten - das redet (abgesehen von dem Beschluss zur Jagdsteuer im Kreis Ahrweiler, und da wäre es richtig) - immer nur von "Aufwand". Daraus folgere ich, dass nach der in sich schlüssigen Auffassung des BVerfG JEGLICHER Aufwand besteuert werden kann - also auch der Aufwand für eine Wohnung.
Gruß
Christian

Nachbrenner zu dem von Dir zitierten Driehaus: Der hat es 2005 versäumt, über seinen Kommenntar zum Melderecht nachzudenken (oder über das Gebaren der Kommunen überhaupt). Das Anknüpfen an das Melderecht führt direkt in die Verfassungswidrigkeit!


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