Gedanken zum „Innehaben“

Christian @, Dienstag, 15.07.2008 (vor 6174 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
Du kannst gerne glauben, was Du willst - das tun ja alle in diesem Spiel.
Aber Du denkst immer noch in den Kategorien der Zweitwohnungsteuer à la Überlingen. Damit hat die "moderne" Variante nichts zu tun. Ausser dass sie eine örtliche Aufwandsteuer ist. In sich schlüssig> Das wäre zu prüfen.
Aber mit dem Argument "kein Aufwand für die melderechtliche Hauptwohnung" kannst Du nicht kommen, das zielt auf Überlingen.
Gruß
Christian

PS:
Hat das BVerfG 2005 die Fragestellung "grundsätzliche Zulässigkeit des Anknüpfens an das Melderecht" überhaupt geprüft/beantwortet>


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