Gedanken zum „Innehaben“

Bjoern @, Donnerstag, 17.07.2008 (vor 6686 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

zum Thema Mainz & ZWS hat Koblenz doch genug gesagt. dass die in Mainz jetzt wie ein aufgescheuchter Hühnerhaufen wild umher rennen, wundert mich nicht. nur ernst nehmen kann man das auch nicht

vielleicht hat sich auch ein gewisser Rechtsdirektor aus Essen nach Mainz versetzen lassen ;-)

um den Satz aus Mainz richtig deuten zu können, muss man schon wissen, in welchem Zusammenhang diese Aussage getätigt wurde.
im Verfahren vor dem OVG RLP hat die Stadt Mainz folgendes vorgetragen: "Für eine Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer reiche das Innehaben einer Zweitwohnung aus, weil dies typischerweise die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zum Ausdruck bringe." ;-)


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