Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden

Urisa @, Samstag, 17.01.2009 (vor 6279 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

danke für Deine Antwort. Hm, Du hast Recht, ich möchte auch ungern eine eidesstattliche Erklärung abgeben, zumal diese ja nicht der Wahrheit entsprechen würde.

"Abmelden der Nebenwohnung mit korrektem Datum des Auszugs auf dem dafür vorgesehenen Vordruck reicht völlig aus." Wenn ich jetzt nur den Vordruck ausfülle so wie Du empfohlen hast, gäbe es allerdings das Problem, dass mein Vater ggfs. nachträglich wegen Steuerschwindels belangt werden könnte (oder verjährt sowas auch>), wenn ich das korrekte Auszugsdatum bei meinen Eltern angebe - denn das wäre ja der 15.7.1992.

» Bezüglich der Zweitwohnungsteuer hast Du selbst konkret nichts zu
» befürchten. Man kann zu den Urteilen des BVerwG stehen wie man will. Aber
» sie stellen zumindest klar, dass die Nebenwohnung innegehabt werden muss,
» um Grundlage für eine Steuer zu sein. Damit stellt Leipzig einmal mehr den
» verfassungswidrigen Charakter der Kölner Satzung fest. " - Woher hast Du diese Infos> Ich tue mich etwas schwer damit, evtl. später gerichtlich vorgehen zu müssen; da bin ich vom Bafög-Datenabgleich bereits ein gebranntes Kind. Weitere Frage: wie kann man nachweisen, dass man die Zweitwohnung nicht genutzt hat>

Fällt Dir nicht noch irgendeine andere Lösung ein, bei der ich nahe an der Wahrheit dran bin, aber nicht das tatsächliche Auszugsdatum zu nennen brauche>

Herzlichen Dank im voraus, falls Du mir antworten kannst.


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