Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden

Alfred @, Freitag, 23.01.2009 (vor 6274 Tagen) @ Urisa

» Auf diesem Vordruck steht nichts von alleiniger Wohnung
Die Meldebestätigung ist als Nachweis also ungeeignet.

» Wieso besteht überhaupt die Gefahr, Ärger zu bekommen, wenn es vor 2005 keine Meldepflicht gab>
Weil Du zwar dazu nicht rechtsverbindlich verpflichtet warst, Dich aber trotzdem (freiwillig) gemeldet hast. Stimmen müssen Deine Angaben aber in beiden Fällen.

» Was spricht denn nun gegen eine eidesstattliche Versicherung> Wäre dies nicht die einfachste Art + Weise, das Problem aus der Welt zu schaffen>
Wenn das Problem damit aus der Welt geschafft ist und Du diesen bürokratischen Unfug mitmachen willst, spricht nichts gegen eine eidesstattliche Versicherung. Ich könnte es nicht.


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