Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden

Urisa @, Freitag, 23.01.2009 (vor 6273 Tagen) @ Alfred

» » Auf diesem Vordruck steht nichts von alleiniger Wohnung
» Die Meldebestätigung ist als Nachweis also ungeeignet. - Wenn die Meldebestätigung als Nachweis ungeeignet ist, sehe ich nicht, wie ich eine Berichtigung des Meldestatus anders als durch die eidesstattliche Versicherung bekommen sollte. (Oder drehe ich mich da irgendwie im Kreis>

»
» » Was spricht denn nun gegen eine eidesstattliche Versicherung> Wäre dies
» nicht die einfachste Art + Weise, das Problem aus der Welt zu schaffen>
» Wenn das Problem damit aus der Welt geschafft ist und Du diesen
» bürokratischen Unfug mitmachen willst, spricht nichts gegen eine
» eidesstattliche Versicherung. Ich könnte es nicht. - Du hast recht, es ist bestimmt bürokratischer Unfug, aber wenn es mir ermöglicht, die Sache zügig und ein für allemal vom Tisch zu bekommen, würde ich es halt machen. Wie bereits oben erwähnt, sehe ich da nun keine andere Möglichkeit. Du etwa>


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