Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden

Alfred @, Donnerstag, 22.01.2009 (vor 6274 Tagen) @ Urisa

Nun weiß ich zwar, dass Du die Anmeldebestätigung von 2002 noch hast, nicht aber, ob da was von einer Nebenwohnung steht, die Du beibehalten willst. Solltest Du „alleinige „Wohnung“ angekreuzt habe, bist Du beim Meldeamt aus dem Schneider. Dann kannst Du mit Hinweis auf diese Meldebescheinigung eine Berichtigung des Melderegisters für Mai 2002 auch ohne eidesstattliche Erklärung verlangen – Du hast „nachweislich“ die Wohnung Deiner Eltern ab diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt. Was vorher war, ist völlig uninteressant. Der Ärger müsste sich in sehr engen Grenzen halten, denn das Meldeamt wäre an dem Fehler mindestens genau so schuld wie Du.
Die „eidesstattliche Versicherung“ ist nichts anderes als ein „Eigenbeleg“ zum Nachweis eines bestimmten Sachverhalts. Da Du – so hoffe ich – einen Nachweis in Form der Meldebestätigung hast, entfällt die Notwendigkeit für eine derartige Versicherung.
Eine allgemeine Meldepflicht für solche Fälle (Haupt- und Nebenwohnung in der gleichen Stadt) gibt es in NRW erst seit April 2005, d.h. meldepflichtig warst Du vorher für diese Nebenwohnung nicht.
Die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer solltest Du wie empfohlen ausfüllen und nach Berichtigung Deines Meldestatus abschicken.


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