Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden

Urisa @, Donnerstag, 22.01.2009 (vor 6274 Tagen) @ Alfred

» Nun weiß ich zwar, dass Du die Anmeldebestätigung von 2002 noch hast, nicht
» aber, ob da was von einer Nebenwohnung steht, die Du beibehalten willst.
» Solltest Du „alleinige „Wohnung“ angekreuzt habe, bist Du beim Meldeamt aus
» dem Schneider. - Auf der Anmeldebestätigung konnte man oben rechts nur Haupt- oder Nebenwohnung ankreuzen; d.h. hier also Kreuz bei Hauptwohnung. Auf diesem Vordruck steht nichts von alleiniger Wohnung - lediglich noch Einzugsdatum + Adresse der aktuellen Wohnung. Dazu Stempel + Unterschrift der Meldebehörde.

Der Ärger müsste sich in sehr engen Grenzen halten, denn das
» Meldeamt wäre an dem Fehler mindestens genau so schuld wie Du. - Wieso besteht überhaupt die Gefahr, Ärger zu bekommen, wenn es vor 2005 keine Meldepflicht gab>

» Die „eidesstattliche Versicherung“ ist nichts anderes als ein „Eigenbeleg“
» zum Nachweis eines bestimmten Sachverhalts. Da Du – so hoffe ich – einen
» Nachweis in Form der Meldebestätigung hast, entfällt die Notwendigkeit für
» eine derartige Versicherung. - Ich habe eine Meldebestätigung, aber da steht halt nur "Hauptwohnung" drauf. Was spricht denn nun gegen eine eidesstattliche Versicherung> Wäre dies nicht die einfachste Art + Weise, das Problem aus der Welt zu schaffen>


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