Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden

Urisa @, Mittwoch, 21.01.2009 (vor 6498 Tagen) @ Alfred

» Der Mietvertrag von 1992 ist in dieser Hinsicht weniger aussagekräftig.
» Deine Tendenz zum Mai 2002 halte ich immer noch für besser.
» Da hast Du eine „amtliche“ Unterlage, mit denen Du zumindest nachweisen
» kannst, dass Du nicht die Alleinschuld an dem Unfug trägst. Außerdem musst
» Du Dich nicht mit irgendwelchen eidesstattlichen Versicherungen rumquälen
» und der Termin liegt lange genug vor der Kölner Zweitwohnungsteuer.

Jetzt bin ich doch etwas irritiert: eigentlich hätte ich jetzt eidesstattlich versichert, dass ich zum 15.7.1992 aus der elterlichen Wohnung ausgezogen wäre, denn das entspräche auch der Wahrheit. Würde ich mir evtl. nachträglich Ärger einhandeln, weil ich damals die elterl. Wohnung "nur so" als Zweitwohnsitz angegeben habe>

Und wieso meinst Du, ich müsse mich nicht mit eidesstattlichen Versicherungen rumquälen> Um eine rückdatierte Abmeldung zu bekommen, die ich ja laut Kassen- und Steueramt benötige, müsste ich ja eine solche abgeben.
Oder meintest Du, ich sollte nun einfach erst mal "stumpf" die Erklärung zur ZWS ausfüllen (auf Punkt 5 und Punkt 8 nächer eingehen), wie von Dir anfangs empfohlen>

Letzte Frage: könnte ich Ärger kriegen, dass ich diesen Zweitwohnsitz nie abgemeldet habe> War der vor 2005 auch meldepflichtig>

Vielen Dank für eine weitere Antwort Deinerseits.


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