Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden

Alfred @, Dienstag, 20.01.2009 (vor 6276 Tagen) @ Urisa

Der Mietvertrag von 1992 ist in dieser Hinsicht weniger aussagekräftig.
Deine Tendenz zum Mai 2002 halte ich immer noch für besser.
Da hast Du eine „amtliche“ Unterlage, mit denen Du zumindest nachweisen kannst, dass Du nicht die Alleinschuld an dem Unfug trägst. Außerdem musst Du Dich nicht mit irgendwelchen eidesstattlichen Versicherungen rumquälen und der Termin liegt lange genug vor der Kölner Zweitwohnungsteuer.


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