Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden

Alfred @, Montag, 19.01.2009 (vor 6277 Tagen) @ Urisa

Im Meldeformular muss die Frage „Haben die unten aufgeführten Personen noch weitere Wohnungen in Deutschland>“ stehen.
Wenn Du da „Nein“ angekreuzt hattest, bist Du eigentlich aus dem Schneider. Falls Du „Ja“ angekreuzt haben solltest, hättest Du ein Beiblatt ausfüllen müssen. Wenn das nicht der Fall war, bist Du eigentlich ebenfalls aus dem Schneider.
Solltest Du „aus dem Schneider sein“, genügt es m.E. dem Meldeamt mitzuteilen. dass Du bereits 2002 bei der Ummeldung angegeben hast, „keine weitere Wohnung in Deutschland zu nutzen“. Damit müssten sie ab 2002 Deine Nebenwohnung, für die Du noch nicht einmal meldepflichtig gewesen warst, ohne Murren und Knurren aus dem Bestnd nehmen. Da können Sie Dir auch nicht viel anhängen.
Eine eidesstattliche Versicherung zu fordern, wäre bei diesem Sachverhalt dann unangemessen.


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