Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden

Urisa @, Dienstag, 27.01.2009 (vor 6269 Tagen) @ Alfred

» Bei einer plausiblen eidestattlicheh Versicherung können sie nicht viel
» nachbohren. Das ist weniger das Problem, es ging mir mehr darum, was danach
» passiert und ob diese eidesstattliche Versicherung den gewünschten Erfolg
» hat. - was verstehst du unter plausibel> ich würde jetzt schreiben, dass ich zum offiziellen einzugsdatum (z.b. 24.5.02 ausdem zweitwohnsitz ausgezogen bin - mehr nicht). lt meldebehörde bekomme ich dann die abmeldung + scicke die ans kassenamt. was könnte da schiefgehen>

ich habe 2 kleine kinder + im moment wenig zeit + noch viel weniger nerv auf eine klage.


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