ZWS Höhe

Rebell @, Samstag, 19.09.2009 (vor 5305 Tagen) @ Kleiner Tiger

» Da das FH über Internetportale in Eigenregie, und nicht über eine Agentur
» vermietet wird, argumentiert die Gemeinde, dass eine Eigennutzung nicht
» ausgeschlossen werden kann.
Hallo kleiner Tiger, da bist Du nicht ganz alleine und auch die Kommune ist im Recht, denn wenn Du ohne Agentur vermietest verdient zwar keine Agentur einen Cent, aber die Gemeinde bekommt Recht.
Warum bist Du denn soooooooo ungeschickt, insbesondere wenn es bei diesem Objekt um eine reine Kapitalanlage handelt, da würde es sich doch anbieten eine GmbH zu gründen - an diese vermieten und über diese auch die Abrewchnungen abwickeln, das ist der legitimste unanfechtbare Weg, denn eine GmbH oder aber auch eine Gbr kann nicht mit der Zweitwohnungssteuer belegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit eine Niederlassung einer bestehenden Geschäftsbasis vor zu nehmen!
Die Unverschämtheit der Kommunen gipfelt in der Ungerechtigkeit, denn ein Einheimischer der ebenfalls als Mittel zur Kapitalanlage eine Vermietung vor Ort vornimmt, uns seien nur an 100 Tagen im Jahr, dannkönnte dieser ja auch in der restlichen Zeit eine Eigennutzung möglich sein, der braucht grundsätzlich keine Zwst bezahlen. Von jedem anderen Selbstvermieter wird sogar, ovbwohl dieser u.U. die Wohnung niemals im Jahre nützt und die Gäste an welche er vermietet sind verpflichtet auch noch den Keuirbeitrag zu leisten - das ist auch noch legitim, aber als Innehaber muss dieser auch noch einen Jahrekurbeitrag in Oberstdorf z.B. in Höhe von u.U. von € 260.-- entrichten, wenn es bei der Besitzerfamilie noch 4 Personen sind die eventuell doch mal nützen könnten dann ist der Jahreskurbeitrag € 520.-- plus €1020.- Zwst. - Soo einfach ist die Umgehung möglich , denn hilf Dir selbst dann hilft Dir auch Gott!
Das machen in Bayern intelligente Inhaber und schon ist die Gemeinde machtlos !! Die kann dann nur noch auf eine Gewerbesteuereinnahme spekulieren.
Von den Bayerischen Inhabern an exklusiven Orten, wo die
€ 7200 in den Satzungen stehen- zahlt diese Beträge kaum einer, es sei denn er sei zu dumm! Aber dann darf auch nicht gejammert werdeN !!!!!!


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