ZWS Höhe

Alfred @, Samstag, 19.09.2009 (vor 5938 Tagen) @ Rebell

Über Recht und Gesetz brauchen wir nicht zu lamentieren.

Das BVerfG sagt:
„Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf, die jemand neben seiner Hauptwohnung innehat.“
In den meisten bayer. Satzungen steht:
„Zweitwohnung ist jede Wohnung in der Stadt, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“
Der Unterschied ist so gering, dass ihn die bayer. Veraltungsgerichtsbarkeit, deren Sprüchepraxis, wie man hört nicht, zu beanstanden sei, nicht erkennt. Aber die halten ja auch folgende Definition für rechtens:
„Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist.“

Wer bereitet dieser Traumtänzerei wann das verdiente Ende>

Hat übrigens mit der zulässigen Besteuerung von Zweitwohnungen nichts zu tun.


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