ZWS Höhe

Alfred @, Freitag, 02.10.2009 (vor 5924 Tagen) @ Rebell

Was Mr. X meint, hätte ich gerne von ihm gehört.

Bei Fremdenverkehrsgemeinden ist nach meinen Beobachtungen der Druck zum „Ummelden“ geringer.

Bei Studenten ist das „Ummelden“ der eigentliche Steuergegenstand (verfasungsrechtlich natürlich völlig unbedenklich) und es wird laut gepredigt:
- Lebensmittelpunkt hat die Universitätsstadt zu sein,
- der ZWSt kann man sich durch Meldung mit Hauptwohnung entziehen.

Was den anderen Fall angeht: Das ist Nötigung und als solche strafbar. Interessiert aber keinen Menschen.


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