ZWS Höhe

Mr.X @, Donnerstag, 01.10.2009 (vor 5293 Tagen) @ Rebell

Es gibt in der Tat jede Menge Unfug bei der ZwSt, und zwar auf beiden Seiten.

Ein gutes Beispiel hat Rebell (und ich bin ansonsten nun wahrlich nicht seiner Meinung) gebracht, wenn er schildert, dass die Gemeinde eine Ermäßigung der Steuer nur anerkennt, wenn über eine Agentur vermietet wird. Ich halte es für absolut legitim, wenn die Ermäßigung davon abhängig gemacht wird, dass eine gewisse Vermietungsauslastung gegeben war. Ich halte es aber für ein absolutes Unding, dies nur bei Agenturfällen anzuerkennen. Art. 3 GG lässt grüßen!


Am Hanebüchsten an der ZwSt, und da stimme ich auch mit Alfred überein, ist die Pervertierung der ZwSt, die stattgefunden hat, seit die Großstädte sie für sich entdeckt haben, um Studenten etc. abzuzocken. Ich hoffe hier in der Tat darauf, dass hier evtl. das BVerfG doch noch einen Riegel vorschiebt. Nachdem die Stadt Mainz nun mit ihren Revisionsverfahren vor dem BVerwG gewonnen hat, ist für die beiden Mainzer Kläger der Weg nach Karlsruhe nun frei.

Das BVerfG hatte ja 1983 die Überlinger Satzung für nichtig erklärt, weil sie sowohl Berufstätige als auch Einheimische von der Steuerpflicht explizit ausschloss.

Und was hat das BVerfG in der Folge gemacht> Die Einheimischen-Besteuerung ist seit der 1995er-Entscheidung praktisch tot, bei den Berufstätigen fallen die Verheirateten raus und ohne die falschen Anmeldungen bei der Meldebehörde wäre eh kaum noch was nach.

Fazit: Rückschauend betrachtet hatte die Überlinger Satzung mehr Hand und Fuß, als ihr höchstricherlich zugebilligt wurde.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion