ZWS Höhe
» Was ich an den Beitrag nicht versteh (oder: nicht verstehen will) ist der
» Halbsatz: „und ohne die falschen Anmeldungen bei der Meldebehörde wäre eh
» kaum noch was nach“. Soll das heißen, dass Studenten mit Nebenwohnung
» melderechtlich falsch erfasst sind>
Hey Alfred , der M.X. ist sicherlich der Meinung, dass bei vielen Ferienwohnungs-Inhabern das Melderecht gezielt nicht richtig angewendet wird, das könnte auch bei Studenten der Falls sein. Bei den Ferienwohnungsinhabern versuchen sogar Bürgermeister und Kämmerer gemeinsam die Betroffenen zu einer Erstwohnsitzanmeldung zu überreden. Es gab sogar einen Fall, da hat die Stadt ::::::::: einem Besitzer eines größeren Anwesens den Klageweg zum VG. eingeleitet, obwohl diese Miteigentümerin(Besitzerin) schon seit 30 Jahren mit Erstwohnsitz in dem Ortsteil gemeldet war und der Ehegatte war am eigentlichen Wohnsitz der Familie etwa 80 km entfernt berufstätig und gemeldet. Bis zur Einführung der Zweitwohnungssteuer 2005 gab es keinerlei Probleme. Gier frisst Hirn müsste man hier mal ursächlich bezeichnen. Jedenfalls wollte die Kommune vom Ehegatten die Zweitwohnungssteuer erheben und die Frau wegen Verstoß gegen das Meldegesetz verklagen.
Also es gab einen Gerichtstermin beim VG:::::::.:, die Beklagten beauftragten einen Juristen in der Angelegenheit.Auffallend war schon im Vorfeld etwas erahnbar, denn der Richter empfahl dringend den Eheleuten daß beide am Verhandlungstermin teilnehmen sollten. Zum Auftakt der Verhandlung nahm der Richter zuerst die kommunale Verwaltung + Verteidiger ins Visier und machte ihnen klar, dass bei einem Richtspruch u.U. die Kommune sehr schlecht wegkäme und empfahl die beiden Klagepunkte schnellstens fallen zu lassen!
Nach kurzer Beratung zeigte sich die Kommune ohne wenn und aber die Klage zurück zu ziehen. Nach dem Verlassen des Verhandlungsraumes,
Im Beisein von Juristen beider Seiten und dem Verwaltungsamtmann für Steuerwesen der Stadt einigte man sich, dass der Ehemann sich - selbst wenn er nur an wenigen Tagen im Jahr die Ferienwohnung nützt- mit Erstwohnsitz meldet, dann verzichtet die Stadt auf die Erhebung der Zweitwohnungssteuer. Auf die Frage des Anwaltes der Beklagten ob es denn rechtlich nicht bedenklich sei wegen vorsätzlichem Verstoß gegen das Meldegesetz Problem zu bekommen, erhilet er die Zusicherung, dass von Seiten der Stadt hier nichts unternommen würde!
Also ein ganz klarer Fall lieber Alfred zu Deiner Frage! die passende Antwort.
gesamter Thread: