ZWS Höhe

Mr.X @, Montag, 05.10.2009 (vor 5921 Tagen) @ Alfred

» Was ich an den Beitrag nicht versteh (oder: nicht verstehen will) ist der
» Halbsatz: „und ohne die falschen Anmeldungen bei der Meldebehörde wäre eh
» kaum noch was nach“. Soll das heißen, dass Studenten mit Nebenwohnung
» melderechtlich falsch erfasst sind>

Ich vermute (!), dass das vielfach der Fall ist, ja. Natürlich gilt das nicht immer.

Zumindest legen die Meldungen hier diese Vermutung nahe.


Was mir neu ist, ist die Info, dass ein Fall vom OVG NRW nun beim BVerfG gelandet ist. Heisst das, das VG hatte die Klage abgewiesen, das OVG einen Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt, so dass der reguläre Rechtsweg erschöpft und der Weg zur Verfassungsbeschwerde frei war>


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