ZWS Höhe

Mr.X @, Dienstag, 29.09.2009 (vor 5927 Tagen) @ Kleiner Tiger

» Hallo,
»
» zahle in einer Gemeinde in Schleswig-Holstein für ein an wechselnde
» Feriengäste vermietetes FH eine ZWS in Höhe von 2600 €
» p.a./Berechnungsgrundlage Jahresrohmiete.
»
» Finde diesen Betrag extrem hoch, da meine Recherchen ergeben haben, daß
» selbst der Spitzenreiter Konstanz max 1600 € berechnet.
»
» Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit ZWS in astronomischen Höhen>

Nur, damit ich das richtig verstehe:

2600,- € ist nicht die Berechnungsgrundlage (Jahresrohmiete), sondern tatsächlich die Höhe der Zweitwohnungssteuer>

Solche Beträge können durchaus auch bei der Steuerhöhe vorkommen, dein Haus dürfte dann allerdings kein FH in üblicher Größe sein, das müsste eher im Bereich 180m² aufwärts liegen...

Den Hinweis von Rebell zur GmbH bzw. GbR-Gründung kann man getrost in die Tonne treten. Da kommt dann § 42 AO (Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts) ins Spiel und das BVerwG hat bereits in seinem Urteil 11 C 4.00 vom 27.09.2000 entschieden, dass sich eine natürliche Person nicht durch Zwischenschaltung einer juristischen Person der Steuerpflicht entziehen kann.


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