ZWS Höhe

Rebell @, Donnerstag, 01.10.2009 (vor 5684 Tagen) @ Alfred

» Es ist also erlaubt/zulässig/legal/legitim zu diesem Behufe eine GmbH zu

» Missbrauch natürlich nur bei anderen erkennt> Gibt ja in der einschlägigen

Hallo Alfred,- Tiger-X-Yvonne

Beim Ungetüm Zweitwohnungssteuer sind allerlei Auswüchse möglich ohne sich strafbar zu machen, im Grunde bringt Alfred es genau auf den Punkt mit seinen Äußerungen. Es ist natürlich Unsinn eine GmbH zu gründen, es gibt jedoch allerlei Betroffene von dieser Unfugsteuer, die haben bereits eine GmbH mit sehr großem Gestaltungsspielraum und sind oft zu naiv auf die Idee zu kommen, der Kommune ein Schnippchen zu schlagen. Ein ganz kleines Beispiel sei erwähnt: Ein Geschäftsmann hat sich vor etwa 20 Jahren eine relativ große Ferienwohnung mit etwa 110 qm gekauft, nur Eigennutzung stand nicht im Vordergrund. Die Wohnung wurde von anfangs an sehr viele Angestellte und Freunde vermietet und im Laufe der Jahre erfolgte ein kleiner Umbau mit separater Eingangsmöglichkeit, die Definition als eine Wohnung wurde aufrechterhalten. Die Vermietung erfolgte schon immer ohne Einschaltung und Betreuung einer Vermittlungsagentur. Alle waren zufrieden, der Eigentümer und die wechselnden Gäste.
Es war fast eine Selbstverständlichkeit, dass der Inhaber die Jahreskurtaxe akzeptierte und die Gäste jeweils sich bei der Kommune meldeten und auch natürlich die Kurtaxe bezahlten. Seit dem 1. 1.2005 mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer möchte nun die Kommune für 2 Wohnungen – obwohl es keine getrennten Wohnungen sind 2 x die Zweitwohnungssteuer erheben – bei einer Wohnung wären es 1020 € i. Jahr und bei 2 Wohnungen fordert diese Kommune 1500.-€ Zweitwohnungssteuer und das ganz prekäre daran ist, dass diese Kommune gem. Satzung nur eine Ermäßigung der Zweitwohnungssteuer einräumt, wenn die Vermietung über eine Agentur erfolgt. So eine Agentur beharrt auf 25 % Provision auch wenn sämtliche Betreuung vom Eigentümer vorgenommen wird. Kurz entschlossen wurde die Wohnung an die längst bestehende Immo-Verwaltungs GmbH vermietet und über die GmbH abgerechnet, siehe da die Gemeinde hatte das Nachsehen mit der überhöhten Forderung – es ging alles glatt auch ohne Vorlage eines Agenturvertrages! In solchen Fällen kann keine Missbrauch beklagt werden, es ist eher die unangemessene piratenhafte Gier der Kommunen an möglichst einfach an viel Geld zu kommen! Bei Einheimischen Inhabern fällt auch bei nur an 100 Tagen Vermietung keine Zweitwohnungssteuer an, diesen wird auch nicht eine Vermietung über eine Agentur vorgeschrieben!


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