Oberstaufen ZwST

Rebell @, Dienstag, 23.02.2010 (vor 5267 Tagen) @ Knopf 65

» »Wenn die Realität der melderechtlichen Situation entspricht,
» »Kann einen auch nicht ein noch so gieriger Bürgermeister dazu zwingen,
» »Gegen das Melderecht zu verstoßen, bloß damit die Gemeinde
» »Zweitwohnungsteuer beziehen kann.
» »Ich finde es unglaublich, was da abgeht.
Ich fühle mich total unter Druck» gesetzt.Normalerweise würde man von einem Bürgermeister erwarten, als
» Neubürger willkommen geheißen zu werden. Hier habe ich das Gefühl, nur als Melkkuh betrachtet zu werden. So habe ich mir meinen Wohnungswechsel nicht vorgestellt. :-(

Ja liebe Knopf 65 da sind Sie doch wirklich in bester Gesellschaft oder >>>>>
Hallo so wie sich der Oberstaufner Bürgermeister samt Bediensteten benimmt, sind fast alle Kommunalen Vertreter samt Aufsichtsorgane – ob nun im Landratsamt oder bei den Kommunalen Verbänden eingestellt. Alle erwecken den Eindruck, dass man eine Sorte von wehrlosen Bürgern von höchsten Richtern erlaubt willkürlich abmelken kann, Widersprüche werden kostenpflichtig zurückgewiesen. Eine solche Zurückweisung bedeutet für viele schon der erste Schock und kennzeichnet die Hilflosigkeit der Betroffenen. Viele scheuen das Prozessrisiko für die relativ niedrigen Streitwertangelegenheiten. Juristen nützen zusätzlich zu deren Vorteil die Rechtslage aus, denn wegen derartig geringem Streitwert muss dann mit einer Sonder-Honorarvereinbarung gerechnet werden. Um und über die Zweitwohnungssteuerproblematik gibt es unzählige sogar noch total widersprüchliche Urteile, welche die Rechtssicherheits-Gefühle für einen Normalbürger vollkommen überfordert. Hinzu kommt noch das kommunale Selbstverwaltungsrecht, wodurch dem Normalbürger keine Differenzierung mehr möglich ist ob er es nun mit Verbrechern oder ehrlichen Bediensteten oder Beamten einer Gemeinde zu tun hätte. Die Gesetzeslage lässt alles zu was der meist überschuldeten Kommune die Einnahmen, ob nun zu Recht oder Unrecht, erhöht. Volle Unterstützung gewährt in den meisten Fällen die Rechtsabteilung des Bayerischen Gemeinde- oder Städtetag. Daraus kann der Eindruck abgeleitet werden, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland zwar offiziell von einer schwarzen Regierungsbeteiligung, welche mehrheitlich gewählt worden ist, mit sozialistischen Gepflogenheiten ganz weit links von der Mitte abgerückt, regiert werden. Wir müssen uns allmählich damit abfinden, mit welchen Neidkampanien jene an den Pranger gestellt werden, die vom Staat keine Unterstützung beanspruchen, denn alle die nur scheinbar etwas besitzen und sich erarbeitet haben werden mit ständig steigender Tendenz zur Solidarität verpflichtet . Die CDU- CSU hat sich soweit nach links orientiert, damit die Linken keinen freien Platz mehr für Ihre Enteignungstendenzen verwirklichen können. Am Ende wird es wohl zu DDR –ähnlichen Konstellationen führen, dazu bedient man sich schon heute mit ausgeklügelten Lügen bei den Kommunen und deren Verbände!!
Es wird inzwischen ignoriert, dass die 50 000 Ferienwohnungen in Bayern zu einer riesigen Wirtschaftsleistung in der Vergangenheit und auch noch heute für die Kommunen von größter Bedeutung sein sollten, aber der Neidkomplex ist inzwischen so endlos gehässig ausgeprägt, dass größte Freude herrscht bei den allermeisten Einheimischen wenn die Zweitwohnungsbesitzer gezielt abgemolken werden. Alle Kommunalvertreter samt Kommunalverbände , Aufsichtsorgane, Ministerien, Minister- Präsidenten und Abgeordnete erfreuen sich an der geschaffenen Faktenlage, obwohl diesen allen bekannt sein müsste, dass die Kommunen schon seit 1988 aus Steuermitteln finanzierte Sonderzahlungen jährlich in Höhe von über sage und schreibe 35 000 000.- €uro mit dem Titel „Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze“ zugeteilt worden sind, als Ersatz für entgangene Einnahmen wegen des Verbots der Zwst.. Seit 2005 erpressen diese Kommunen nun diese Zweitwohnungsbesitzer mit Genehmigung des „schwarzen“ Freistaates Bayern jährlich mit über 26 000 000.- Euro. Dieses alles zum Dank, dass diese treuesten Gäste in Bayern und nicht Investitionen im Ausland getätigt haben. Inzwischen müssen die Besitzer ihrer Ferienwohnungen noch mit einem Wertverlust von etwa 2 000 000 000 €uro als Strafe und Verlust für die Wirtschaftsleitung in Bayern sich geduldig wehrlos fügen!


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