Oberstaufen ZwST

Alfred @, Freitag, 05.03.2010 (vor 5159 Tagen) @ Knopf 65

» Ich wohne in Oberstaufen und ich habe keine Nebenwohnung auch mein Mann
» nicht. Er ist mit Hauptwohnung in Landau Isar gemeldet.

Die Frage nach Haupt- und Nebenwohnung war nicht nur eine formale Frage. Wer melderechtlich eine Hauptwohnung nutzt, muss auch eine Nebenwohnung haben. Wer nur eine einzige Wohnung melderechtlich relevant nutzt ist mit alleiniger (oder einziger) Wohnung zu erfassen. So will es das Gesetz. Es ist grob irreführend (bei Kommunen oft vorsätzlich), die alleinige Wohnung als Hauptwohnung zu bezeichnen.
Richtig ist:
Du bist melderechtlich mit alleiniger Wohnung in Oberstaufen erfasst, Dein Mann ist melderechtlich mit alleiniger Wohnung in Landau an der Isar erfasst. Wenn das melderechtlich so stimmt, nutzt keiner von Euch eine Nebenwohnung und kann mithin auch keine Hauptwohnung haben. Mit „dauernd getrennt leben“ usw. hat das grundsätzlich nichts zu tun.

Zum Innehaben: Die Gemeinde kann mit der Begründung, der Ehemann könne die Wohnung ja innehaben, keine ZWSt erheben. Der Ehemann hat die Wohnung inne oder er hat sie nicht inne. Hauptmerkmal des Innehabens ist die rechtliche Verfügungsbefugnis über eine Wohnung. Wer die nicht hat, ist nicht Inhaber.

Was die Gemeinde will, was ihr zusteht und was sie bekommt, sind drei völlig verschiedene Sachverhalte.


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